Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MAINTRAINING Gisela Lohrey – nachfolgend MAINTRAINING genannt – für Privat- und Firmenkunden

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Weiterbildungen für Privat- und Firmenkunden (nicht nach SGB II/III öffentlich gefördert).
  2. Unter Weiterbildungen sind alle Umschulungen und sonstigen beruflichen Qualifi­zierungen zu verstehen, sowohl im Präsenzunterricht als auch in Webinar-Form.
  3. Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer Weiterbildung teilnehmen.
  4. Firmenkunden sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter*innen und/oder Organmitglieder Weiterbildungen vereinbaren.
  5. Offene Seminare sind Weiterbildungen mit einem bestimmten Inhalt, die von ver­schiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können.
  6. Firmenseminare sind Weiterbildungen, die individuell für Firmenkunden angeboten und ausschließlich von deren Mitarbeitern*innen bzw. Organmitgliedern besucht werden.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Weiterbildung muss in Schrift- oder Textform erfolgen und in gleicher Weise von MAINTRAINING bestätigt werden. Sie wird erst mit der Bestätigung verbindlich.

§ 3 Kurskosten

  1. Die Kurskosten sind nach Rechnungsstellung innerhalb eines Zeitraums von einer Woche, spätestens jedoch bis 5 Werktage vor Beginn der Weiterbildung in voller Höhe und ohne Abzüge zu zahlen.
  2. Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf das Geschäftskonto von MAINTRAINING zu erfolgen:
    Fürstlich Castell’sche Bank
    BIC FUCEDE77XXX
    IBAN DE77790300010002000116
  3. Der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto ist ausschlaggebend für die Anerken­nung der rechtzeitigen Zahlung.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

  1. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung von MAINTRAINING nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese von MAINTRAINING anerkannt wurden oder unstrittig sind.
  2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls nur zulässig, sofern und soweit der Anspruch des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder unzweifelhaft ist.
  3. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten durch den Vertrags­partner aus Gründen, die von MAINTRAINING nicht zu vertreten sind, ein Wechsel der Lehrkraft oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Vertrags­partner nicht zu einer Minderung des geschuldeten Entgelts. Erstattungs­anspruch bei Unzulänglich­keiten besteht nur dann, wenn diese bei MAINTRAINING unmittelbar angezeigt wurden und eine Nachbesserung nachweislich nicht erfolgt ist.

§ 5 Leistungen von MAINTRAINING

  1. Die vertraglich vereinbarte Leistung von MAINTRAINING beinhaltet folgende Tätig­keiten:
    • Unterrichtung der in der Beschreibung der Weiterbildung angegebenen Inhalte durch qualifizierte Lehrkräfte
    • Bereitstellung der notwendigen Hardware für Schulungen am Standort von MAINTRAINING, bzw. soweit vertraglich gesondert vereinbart: Bereitstellung der erforderlichen Software
    • Bereitstellung von Seminarunterlagen und sonstigen Lern- und Hilfsmitteln, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sowie einer etwaigen Abschluss­prüfung erforderlich sind
    • Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung über einen Abschluss der Weiter­bildung
  2. Weiterbildungen, die geregelten Prüfungsordnungen von den jeweils zuständigen Institutionen folgen, richten sich nach den Vorgaben der Prüfungsordnung und sofern vorhanden des Ausbildungsrahmenplans.

§ 6 Pflichten des Vertragspartners

  1. Privatkunden verpflichten sich:
    • die Regeln von MAINTRAINING für das Verhalten sowohl in virtuellen Schulungs­räumen als auch in Schulungsräumen vor Ort zu beachten und die Nutzungs­regeln bei der Internetnutzung einzuhalten.
    • Dritten keinen Zugang zu virtuellen Schulungsräumen sowie zum Standort von MAINTRAINING zu ermöglichen. Eine Vertretung von Teilnehmenden durch Dritte bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten der Teilnehmenden ist unzulässig.
    • die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfall­verhütungsvorschriften zu beachten, sofern die Teilnahme am Standort von MAINTRAINING erfolgt.
  2. Firmenkunden sind dazu verpflichtet, MAINTRAINING die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer Weiterbildung in Textform mit­zu­teilen und diese in einer dem § 6 Abs. 1 entsprechenden Weise zu verpflichten.
  3. Findet das Seminar in einem virtuellen Schulungsraum statt, so ist es Sache des Vertragspartners, für die notwendige Hardware sowie einen jederzeit funktions­tüchtigen Internetanschluss nach Maßgabe der bei Vertragsschluss von MAINTRAINING bekannt­gegebenen Daten zu sorgen.

§ 7 Widerruf, Storno, Kündigung

  1. Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind bis spätestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin kostenfrei. Erfolgt die Umbuchung oder Stornierung bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin, so wird dem Vertragspartner eine Rechnung in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts gestellt. Erfolgt eine Stornierung bzw. eine Umbuchung weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Starttermin, so ist das ver­einbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Benennung von Ersatzteilnehmenden bleibt kostenfrei möglich.
  2. MAINTRAINING kann bis zum Beginn der Weiterbildung von einem Vertrag über die Teilnahme an einem offenen Seminar zurücktreten, wenn eine Mindest­teil­nehmer­zahl von 12 nicht erreicht ist oder die Weiterbildung aus anderen Gründen, die von MAINTRAINING nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits ge­zahlte Seminar­gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weiter­gehende Schaden­ersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. MAINTRAINING kann von einem Vertrag über eine Firmenschulung bis spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Starttermin ohne Angabe von Gründen zurück­treten. Danach ist ein Rücktritt bis zum vereinbarten Starttermin möglich, wenn die Schulung aus Gründen, die von MAINTRAINING nicht zu vertreten sind, nicht durch­geführt werden kann. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstat­tet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  4. Länger laufende Verträge können von dem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Schluss des dritten Monats seit Weiterbildungsbeginn, sodann jeweils zum Schluss weiterer drei Monate, gekündigt werden.
  5. Die Vertragspartner haben zudem das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn MAINTRAINING die Weiterbildung verschiebt. Die Kündigung muss in dem Fall inner­halb einer Woche nach dem Erhalt der Mitteilung über die Terminverschiebung erfolgen. Sie ist ausgeschlossen, wenn Teilnehmende die Weiterbildung trotz Kenntnis von der Terminverschiebung beginnen und/oder fortsetzen. Ein Schadens­ersatz­anspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Wei­ter­bildung ist aus­geschlossen.
  6. Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber MAINTRAINING erfolgen.

§ 8 Lizenz- und Urheberrechte

  1. Die von MAINTRAINING zur Verfügung gestellte Software darf weder kopiert und/ oder an Dritte überlassen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbar­ten Weiter­bildung auf der Hardware des Vertragspartners und/oder der Teil­nehmen­den ge­speichert wird, ist sie nach dem Ende der Weiterbildung unverzüglich zu löschen.
  2. Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich ge­schützt. Sie dürfen während der Weiterbildung ohne Einwilligung von MAINTRAINING, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, ver­ändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Urheber- und Verwertungs­rechte Dritter an Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum der Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Weiter­bildung zu beachten.

§ 9 Datenschutz

  1. MAINTRAINING erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Ver­tragspartnern und Teilnehmenden nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) und f) DSGVO. Sie erhebt und verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die ihr von dem Vertragspartner und/oder Teilnehmenden mitgeteilt werden. Die Daten­verarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und ist Voraussetzung für die Durchführung des Weiterbildungsvertrages.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt ohne weitergehende Einwilligung nur, sofern und so­weit sie für die Vertragsbegründung und/oder -abwicklung bzw. zu Abrechnungs­zwecken erforderlich ist.
  3. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z. B. an die für die Abnahme einer Prüfung zuständige berufsständische Kammer oder Arbeitgeber der Teilnehmenden erfolgt nur, sofern und soweit diese im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder MAINTRAINING gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.
  4. Nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Daten des Vertragspartners und/oder seiner Mitarbeiter*innen sowie der Teilnehmenden weiterhin gespeichert, sofern, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behörd­licher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten umgehend gelöscht.
  5. Teilnehmende haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, wel­che persönlichen Daten über sie gespeichert sind, und ggf. deren Berich­tigung und/oder Löschung zu verlangen. Darüber hinaus haben Teilnehmende das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsblatt, „Erklärung zum Daten­schutz“ das den Teilnehmenden vor Beginn einer Weiterbildung ausgehändigt wird.
  6. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der persönlichen Daten der Teilnehmen­den ist
    MAINTRAINING Gisela Lohrey
    Schweinfurter Straße 28
    97076 Würzburg

§ 10 Haftung

  1. MAINTRAINING haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetz­lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetz­lichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässig­en Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Ver­tragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner bzw. ein*e Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung von MAINTRAINING auf den bei Vertragsschluss vorher­seh­baren und ver­tragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für erteilten Rat, oder für den Fall, dass die Weiterbildung nicht durchgeführt wird bzw. der Start­termin nach Ver­tragsabschluss aus organisatorischen Gründen verschoben werden muss z. B. wegen Krankheit der Lehrkraft, zu geringer Teilnehmerzahl sowie durch von MAINTRAINING nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt. MAINTRAINING kann in diesem Fall nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall ver­pflichtet werden.
  3. MAINTRAINING hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktu­alität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. MAINTRAINING haftet nicht für Schäden, die von Dritten, z. B. einem Software­provider, Netzbetreiber oder Energieversorgungsunternehmen etc., stammen, sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände der Teil­nehmenden.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen MAINTRAINING und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
  2. Der nationale wie internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an MAINTRAINING ist Würzburg.

§ 12 Schriftform

Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen, sowie sonstige Neben­absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

§ 13 Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verein­barung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

§ 14 Schlichtungsverfahren

MAINTRAINING ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streit­beilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle erfolgt nicht.