Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MAINTRAINING Gisela Lohrey – nachfolgend MAINTRAINING genannt – für Privat- und Firmenkunden
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Weiterbildungen für Privat- und Firmenkunden (nicht nach SGB II/III öffentlich gefördert).
- Unter Weiterbildungen sind alle Umschulungen und sonstigen beruflichen Qualifizierungen zu verstehen, sowohl im Präsenzunterricht als auch in Webinar-Form.
- Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer Weiterbildung teilnehmen.
- Firmenkunden sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter*innen und/oder Organmitglieder Weiterbildungen vereinbaren.
- Offene Seminare sind Weiterbildungen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können.
- Firmenseminare sind Weiterbildungen, die individuell für Firmenkunden angeboten und ausschließlich von deren Mitarbeitern*innen bzw. Organmitgliedern besucht werden.
§ 2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Weiterbildung muss in Schrift- oder Textform erfolgen und in gleicher Weise von MAINTRAINING bestätigt werden. Sie wird erst mit der Bestätigung verbindlich.
§ 3 Kurskosten
- Die Kurskosten sind nach Rechnungsstellung innerhalb eines Zeitraums von einer Woche, spätestens jedoch bis 5 Werktage vor Beginn der Weiterbildung in voller Höhe und ohne Abzüge zu zahlen.
- Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf das Geschäftskonto von MAINTRAINING zu erfolgen:
Fürstlich Castell’sche Bank
BIC FUCEDE77XXX
IBAN DE77790300010002000116 - Der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto ist ausschlaggebend für die Anerkennung der rechtzeitigen Zahlung.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
- Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung von MAINTRAINING nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese von MAINTRAINING anerkannt wurden oder unstrittig sind.
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls nur zulässig, sofern und soweit der Anspruch des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder unzweifelhaft ist.
- Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten durch den Vertragspartner aus Gründen, die von MAINTRAINING nicht zu vertreten sind, ein Wechsel der Lehrkraft oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Minderung des geschuldeten Entgelts. Erstattungsanspruch bei Unzulänglichkeiten besteht nur dann, wenn diese bei MAINTRAINING unmittelbar angezeigt wurden und eine Nachbesserung nachweislich nicht erfolgt ist.
§ 5 Leistungen von MAINTRAINING
- Die vertraglich vereinbarte Leistung von MAINTRAINING beinhaltet folgende Tätigkeiten:
- Unterrichtung der in der Beschreibung der Weiterbildung angegebenen Inhalte durch qualifizierte Lehrkräfte
- Bereitstellung der notwendigen Hardware für Schulungen am Standort von MAINTRAINING, bzw. soweit vertraglich gesondert vereinbart: Bereitstellung der erforderlichen Software
- Bereitstellung von Seminarunterlagen und sonstigen Lern- und Hilfsmitteln, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sowie einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind
- Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung über einen Abschluss der Weiterbildung
- Weiterbildungen, die geregelten Prüfungsordnungen von den jeweils zuständigen Institutionen folgen, richten sich nach den Vorgaben der Prüfungsordnung und sofern vorhanden des Ausbildungsrahmenplans.
§ 6 Pflichten des Vertragspartners
- Privatkunden verpflichten sich:
- die Regeln von MAINTRAINING für das Verhalten sowohl in virtuellen Schulungsräumen als auch in Schulungsräumen vor Ort zu beachten und die Nutzungsregeln bei der Internetnutzung einzuhalten.
- Dritten keinen Zugang zu virtuellen Schulungsräumen sowie zum Standort von MAINTRAINING zu ermöglichen. Eine Vertretung von Teilnehmenden durch Dritte bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten der Teilnehmenden ist unzulässig.
- die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, sofern die Teilnahme am Standort von MAINTRAINING erfolgt.
- Firmenkunden sind dazu verpflichtet, MAINTRAINING die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer Weiterbildung in Textform mitzuteilen und diese in einer dem § 6 Abs. 1 entsprechenden Weise zu verpflichten.
- Findet das Seminar in einem virtuellen Schulungsraum statt, so ist es Sache des Vertragspartners, für die notwendige Hardware sowie einen jederzeit funktionstüchtigen Internetanschluss nach Maßgabe der bei Vertragsschluss von MAINTRAINING bekanntgegebenen Daten zu sorgen.
§ 7 Widerruf, Storno, Kündigung
- Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind bis spätestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin kostenfrei. Erfolgt die Umbuchung oder Stornierung bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin, so wird dem Vertragspartner eine Rechnung in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts gestellt. Erfolgt eine Stornierung bzw. eine Umbuchung weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Starttermin, so ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Benennung von Ersatzteilnehmenden bleibt kostenfrei möglich.
- MAINTRAINING kann bis zum Beginn der Weiterbildung von einem Vertrag über die Teilnahme an einem offenen Seminar zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht ist oder die Weiterbildung aus anderen Gründen, die von MAINTRAINING nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- MAINTRAINING kann von einem Vertrag über eine Firmenschulung bis spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Starttermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt bis zum vereinbarten Starttermin möglich, wenn die Schulung aus Gründen, die von MAINTRAINING nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Länger laufende Verträge können von dem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Schluss des dritten Monats seit Weiterbildungsbeginn, sodann jeweils zum Schluss weiterer drei Monate, gekündigt werden.
- Die Vertragspartner haben zudem das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn MAINTRAINING die Weiterbildung verschiebt. Die Kündigung muss in dem Fall innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Mitteilung über die Terminverschiebung erfolgen. Sie ist ausgeschlossen, wenn Teilnehmende die Weiterbildung trotz Kenntnis von der Terminverschiebung beginnen und/oder fortsetzen. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Weiterbildung ist ausgeschlossen.
- Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber MAINTRAINING erfolgen.
§ 8 Lizenz- und Urheberrechte
- Die von MAINTRAINING zur Verfügung gestellte Software darf weder kopiert und/ oder an Dritte überlassen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbarten Weiterbildung auf der Hardware des Vertragspartners und/oder der Teilnehmenden gespeichert wird, ist sie nach dem Ende der Weiterbildung unverzüglich zu löschen.
- Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Weiterbildung ohne Einwilligung von MAINTRAINING, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum der Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Weiterbildung zu beachten.
§ 9 Datenschutz
- MAINTRAINING erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Vertragspartnern und Teilnehmenden nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) und f) DSGVO. Sie erhebt und verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die ihr von dem Vertragspartner und/oder Teilnehmenden mitgeteilt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und ist Voraussetzung für die Durchführung des Weiterbildungsvertrages.
- Die Datenverarbeitung erfolgt ohne weitergehende Einwilligung nur, sofern und soweit sie für die Vertragsbegründung und/oder -abwicklung bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
- Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z. B. an die für die Abnahme einer Prüfung zuständige berufsständische Kammer oder Arbeitgeber der Teilnehmenden erfolgt nur, sofern und soweit diese im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder MAINTRAINING gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.
- Nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Daten des Vertragspartners und/oder seiner Mitarbeiter*innen sowie der Teilnehmenden weiterhin gespeichert, sofern, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten umgehend gelöscht.
- Teilnehmende haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche persönlichen Daten über sie gespeichert sind, und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung zu verlangen. Darüber hinaus haben Teilnehmende das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsblatt, „Erklärung zum Datenschutz“ das den Teilnehmenden vor Beginn einer Weiterbildung ausgehändigt wird.
- Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der persönlichen Daten der Teilnehmenden ist
MAINTRAINING Gisela Lohrey
Schweinfurter Straße 28
97076 Würzburg
§ 10 Haftung
- MAINTRAINING haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner bzw. ein*e Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung von MAINTRAINING auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für erteilten Rat, oder für den Fall, dass die Weiterbildung nicht durchgeführt wird bzw. der Starttermin nach Vertragsabschluss aus organisatorischen Gründen verschoben werden muss z. B. wegen Krankheit der Lehrkraft, zu geringer Teilnehmerzahl sowie durch von MAINTRAINING nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt. MAINTRAINING kann in diesem Fall nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
- MAINTRAINING hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- MAINTRAINING haftet nicht für Schäden, die von Dritten, z. B. einem Softwareprovider, Netzbetreiber oder Energieversorgungsunternehmen etc., stammen, sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmenden.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen MAINTRAINING und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
- Der nationale wie internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an MAINTRAINING ist Würzburg.
§ 12 Schriftform
Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen, sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
§ 13 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
§ 14 Schlichtungsverfahren
MAINTRAINING ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht.